Teile der Bundesregierung denken seit der vergangenen Legislaturperiode darüber nach, ein neues Eigentumsrecht an Daten einzuführen. Auch die neue Datenethikkommission des Bundes soll hierzu Vorschläge machen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich mit einem Gutachten [PDF] kürzlich sehr deutlich gegen die Idee eines Dateneigentums ausgesprochen.
In einer Stellungnahme des Verbandes heißt es, das Konzept des Dateneigentums solle mehr Wertschöpfung aus personenbezogenen Daten ermöglichen und Menschen gleichzeitig mehr Hoheit über ihre eigenen Daten geben. Beide Annahmen seien jedoch falsch. Im Gegenteil, so der VZBV: „Die Folge der Einordnung von Daten als Eigentum wäre die weitere Kommerzialisierung grundrechtssensibler Bereiche.“
Auf dem Wunschzettel der Autoindustrie
Die Initiative zum Dateneigentum war 2017 vom Bundesverkehrsministerium ausgegangen. Die Idee ist in erster Linie auf den Druck deutscher Automobilkonzerne zurückzuführen: Sie fürchten, dass nicht sie die umfangreichen Daten monetarisieren werden, die mit modernen Fahrzeugen gesammelt werden – sondern die Software-Hersteller. Bei ihrem ersten öffentlichen Vorstoß zum Thema sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass zügig geklärt werden müsse, ob dieser Datenschatz den Autoherstellern oder den Softwarefirmen gehören soll – die Rechte von Autoinhaber:innen und Fahrer:innen spielten in ihren Überlegungen keine Rolle.
Die Idee des Dateneigentums ist hochumstritten. Was beim ersten Hinhören nach dem Bürgerrechtsslogan „Meine Daten gehören mir“ klingt, könnte sich für Betroffene als großes Problem erweisen: Da mit dem Eigentum ausschließliche Verwertungsrechte verbunden sind, könnten Menschen die Hoheit über ihre persönlichen Informationen verlieren. Denn wer etwas besitzt, kann es auch veräußern – endgültig. Persönliche Daten aber sind in der EU nicht umsonst grundrechtlich geschützt. An ihnen hängen Identität und Lebenschancen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Entscheidung über die Idee vertagt und lediglich eine Prüfung verabredet. Anfang 2018 erklärte die Bundeskanzlerin erneut, dass Thema Dateneigentum vorantreiben zu wollen. Doch auch in der Union ist die Idee nicht unumstritten: Innenminister Thomas de Maizière etwa sprach sich gegen das Vorhaben aus.
„Unnötig und kontraproduktiv“
Neben sachlichen Gründen führt der VZBV in einem zusammenfassenden Positionspapier [PDF] auch formale Gründe gegen das Dateneigentum ins Feld. Bei der Analyse der Rechtssystematik zum Thema Daten sei festgestellt worden, dass …
… die gegenwärtige Rechtsordnung Rechte an Daten nach dem jeweiligen Schutzzweck zuweist. Ein einheitliches Datenrecht kennt die Rechtsordnung nicht. Es würde sich auch nicht in ihre Systematik einfügen. Die Idee einer Dateneigentumsordnung, die in unterschiedlichen Ausprägungen Daten jeweils einem Berechtigten exklusiv die Verfügung darüber zuweisen will, ist daher abzulehnen. Neue Rechte an Daten, die diese einzelnen Akteuren in Form eines Ausschließlichkeitsrechts zuweisen, sind unnötig und – auch wegen der dadurch weiter steigenden Komplexität – kontraproduktiv.
Ganz zu schweigen davon, dass ein deutscher Alleingang bei der Neuordnung des Datenrechts aufgrund der weitreichenden europäischen Regeln zum Datenschutz auch politisch kaum umsetzbar wäre. Statt sich an dieser Stelle zu verrennen, sollte die Bundesregierung sich lieber darauf konzentrieren, die Einwilligungsvorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen, fordert der VZBV.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Einwilligung das zentrale Instrument, um über die Nutzung ihrer Daten zu bestimmen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Einwilligung korrekt im Sinne der DSGVO umgesetzt wird. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Einwilligung einem bloßen formalistischen Akt gleichkommt. Sie muss vielmehr freiwillig und nicht nach dem Prinzip „Friss oder stirb“ erfolgen. Nur so haben Verbraucher die Wahl und Möglichkeit über ihre Daten zu bestimmen. Die gegenwärtige Rechtslage bildet dafür einen geeigneten Rahmen. Sie muss jetzt konsequent um- und durchgesetzt werden.
